Compliance im BFW Oberhausen
Warum Compliance im BFW Oberhausen?
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der Beschäftigungsgeber die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle an die sich Beschäftigte und Externe wenden können.
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen regelt den Schutz von natürlichen hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehene Meldestelle melden oder offenlegen.
Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Da Hinweise bewusst oder unbewusst falsch sein können, muss eine im Hinweis beschuldigte Person bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gelten.
Nichts ist für das Ansehen des Instruments „Hinweisgeber“ schädlicher als die Benachteiligung einer Person, die sich im Nachhinein als unschuldig erweist.
Es gilt die Unschuldsvermutung!
Welche Verstöße dürfen gemeldet werden?
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über:
1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
Verstöße sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen.
Was ist zu beachten?
Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem die hinweisgebende Person tätig ist oder war, oder bei einer anderen Stelle, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand, bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.
Meldungen sind Mitteilungen von Informationen über Verstöße an interne Meldestellen oder externe Meldestellen.
Offenlegung bezeichnet das Zugänglichmachen von Informationen über Verstöße gegenüber der Öffentlichkeit.
Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann.
Das BFW Oberhausen stellt sicher, dass Repressalien und jedwede Vergeltungsmaßnahmen gegenüber der hinweisgebenden Person untersagt sind und, dass etwaige betriebliche Maßnahmen und Veränderungen gegenüber dem Hinweisgeber nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.
Wer wird durch das Gesetz geschützt?
Personen sollten in Fällen, in denen wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Die Meldestelle hat die Vertraulichkeit der Identität der folgenden Personen zu wahren:
1. der hinweisgebenden Person, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall ist,
2. der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und
3. der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Informationen über die Identität der hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, weitergegeben werden, wenn
1. die Weitergabe für Folgemaßnahmen erforderlich ist und
2. die hinweisgebende Person zuvor in die Weitergabe eingewilligt hat.
Die Einwilligung muss für jede einzelne Weitergabe von Informationen über die Identität gesondert und in Textform vorliegen.
Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, ist nicht geschützt.
Vorsätzlich unrichtige Meldungen und falsche Anschuldigungen werden disziplinarisch geahndet!
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Hinweisgeberschutzgesetz und heben hervor, dass im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung die hinweisgebende Person zur Erstattung des dadurch eingetretenen Schadens verpflichtet ist.
Was passiert, wenn ich meinen Namen nenne?
Nur auf Wunsch und nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Hinweisgebers wird dessen Identität im weiteren Prozess der verantwortlichen oder zuständigen Stellen genannt.
Grundsätzlich sollen Hinweise nach der Rechtsprechung zunächst intern erfolgen und nur nach außen getragen werden, wenn intern keine Klärung des Sachverhalts möglich ist oder strafrechtliche Handlungspflichten bestehen.
Die Geschäftsleitung hat zu entscheiden, ob und wie ermittelt und ob die gewonnenen Ergebnisse an eine Behörde weiterleitet werden.
Der Schutz der hinweisgebenden Person greift nur, wenn sie ihre Meldung in gutem Glauben abgegeben hat, sie also davon ausgehen durfte, dass die gemeldete Information der Wahrheit entsprach.
Wer bearbeitet meine Meldung?
Die Meldestelle
1. bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
2. prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich fällt,
3. hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt,
4. prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
5. ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und
6. ergreift angemessene Folgemaßnahmen.
Die Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.
Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Wie geht es weiter?
Als Folgemaßnahmen kann die interne Meldestelle insbesondere
1. interne Untersuchungen bei dem Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit durchführen und betroffene Personen und Arbeitseinheiten kontaktieren,
2. die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verweisen,
3. das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder
4. das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben an
a) eine bei dem Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder
b) eine zuständige Behörde.
Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem
Ansprechpartner im BFW Oberhausen
Christian Seufert
Compliance- und Datenschutzbeauftragter
Bebelstraße 56
46049 Oberhausen
Telefon: +49 2 08 85 88 - 325
Mail: seufert.cbfw-oberhausen .de
Internes Melde- und Hinweisgebersystem
Hinweise können Sie hier geben:
Persönlich
BFW Oberhausen
Christian Seufert
Datenschutzbeauftragter
Büro A0821
Bebelstraße 56
46049 Oberhausen
Telefonisch
0208/8588325
Anonymer Hinweisgeber
Falls bevorzugt, können Sie dem BFW Oberhausen auch anonym Compliance-Verstöße melden:
Anonymes Hinweisgeberportal
Postanschrift (anonym)
BFW Oberhausen
Compliance- und Datenschutzbeauftragter
Bebelstraße 56
46049 Oberhausen
Briefkasten (anonym)
Persönlicher Einwurf Postkasten Datenschutz In der K-Zone im BFW Oberhausen
Externes Melde- und Hinweisgebersystem
Neben den internen Kanälen können sich die Hinweisgeber auch an eine externe Meldestelle wenden und dort etwaige Verstöße gegen die Regeln und Standards melden.
Hierzu steht Ihnen - falls Sie die internen Meldekanäle nicht als zielführend erachten - nachfolgende Meldekanäle zur Verfügung:
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Zentrale Meldestelle in Deutschland für externe Hinweise.
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Insbesondere für Meldungen, die von § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst werden, einschließlich Meldungen, die Vorschriften des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes betreffen.
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 228/4108- 2355 E-Mail: hinweisgeberstellebafin .de
Bundeskartellamt
Zuständig für Meldungen von Informationen über Verstöße nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 § 7 Absatz 1 Satz 2 HinSchG.
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 9499 386
Compliance-Leitbild
Compliance bedeutet Regelkonformität
Das BFW Oberhausen verpflichtet sich, alle relevanten Gesetze, Vorschriften und ethischen Standards einzuhalten.
Wir betrachten Compliance als wesentlichen Bestandteil unserer Unternehmenskultur und haben uns verpflichtet, Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit in all unseren Geschäftsaktivitäten zu fördern.
Präambel
Als Dienstleister in der beruflichen Rehabilitation ist uns das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner, unserer Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit wichtig.
Unsere Reputation hängt entscheidend vom Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters ab. Deshalb haben wir einen hohen Anspruch an ethisch einwandfreies und rechtskonformes Handeln.
Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern.
Maßstab unseres Handelns
Compliance ist die Einhaltung geltender Gesetze, Vorgaben, Normen und Richtlinien und für uns die Basis unseres Handelns.
Regelkonformität ist dabei selbstverständlich.
Wir sehen es als Verpflichtung an, Kooperationen und Geschäfte, die auch nur unter dem Verdacht stehen, nicht konform zu den vorgenannten Regeln zu sein, strikt abzulehnen.
Um unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitern einen Einblick in unser Wert- und Rechtsverständnis zu ermöglichen, verfügen wir über einen Verhaltenskodex und weitere Richtlinien, die als verbindlicher Maßstab für das Handeln unserer Mitarbeiter dienen.
Das hier vorliegende Compliance-Leitbild stellt den Rahmen dar für die mehr ins Detail gehenden weiteren Regelungen.
Unsere Compliance Struktur
Unser Vorstand und die Geschäftsführung bekennen sich zur strikten Einhaltung geltender Gesetze, Vorgaben, Normen und Richtlinien.
Vorbeugen:
Durch interne Vorgaben, Kommunikation, Beratung und Schulungen erfahren Mitarbeiter, welches Verhalten von Ihnen erwartet wird. Mitarbeiter können sich jederzeit beim internen Compliance-Beauftragten des BFW Oberhausen Rat zur Auslegung des Verhaltenskodex und zu weiteren Regelungen einholen.
Erkennen:
Durch interne und im Einzelfall auch externe Compliance-Überprüfungen wird regelmäßig die Einhaltung der Compliance-Vorgaben überwacht.
Hinweise von Mitarbeitern und externen Geschäftspartnern an dan Compliance-Beauftragten zu Fehlverhalten oder einem möglichen Verstoß sind jederzeit nicht nur willkommen, sondern ausdrücklich erwünscht und helfen uns dabei, uns im Sinne eines lernenden Unternehmens weiterzuentwickeln. Hinweise werden vertraulich behandelt.
Der Hinweisgeber hat keine Konsequenzen aus seiner Meldung zu befürchten. Es gilt der Grundsatz, dass keinem aus der Einhaltung von Recht, Gesetz und der Vorgaben unserer Compliance-Standards ein Nachteil in unserem Unternehmen erwachsen darf.
Reagieren:
Wir möchten ein attraktiver Arbeitgeber und zuverlässiger Geschäftspartner sein. Wir wollen unsere Abläufe und unser Verhalten stetig weiterentwickeln und verbessern. Sollten im Rahmen der Compliance-Überprüfungen Missstände oder gar Verstöße festgestellt werden, verpflichtet sich das BFW Oberhausen entsprechend zu reagieren und die entsprechenden Prozesse zu verbessern und mögliche Verstöße zu ahnden.
Whistleblowing-Kodex
Der Whistleblowing-Kodex ist ein wichtiger Teil des ethischen Verhaltenskodex im BFW Oberhausen.
Er hilft dabei, ein Umfeld zu schaffen, in dem Teilnehmer, Mitarbeiter und Geschäftspartner sich sicher fühlen potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Richtlinien oder ethische Standards zu melden.
Dieser Kodex legt fest, was erwartet wird, wenn sie auf Informationen stoßen, die auf ein Fehlverhalten innerhalb des BFW Oberhausen hindeuten.
Unser Ziel ist es, eine Kultur der Offenheit, Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit zu fördern.
Definition von Whistleblowing
Whistleblowing bezieht sich auf den Akt des Berichtens von Fehlverhalten innerhalb des BFW Oberhausen. Dies kann rechtswidriges Verhalten, unsichere Arbeitsbedingungen, Korruption, Betrug, Missbrauch oder andere Arten von Fehlverhalten umfassen.
Schutz des Whistleblowers
Jeder, der in gutem Glauben einen Verdacht äußert, wird geschützt.
Es wird keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower geben. Vergeltungsmaßnahmen sind rechtswidrig und werden nicht toleriert. Als zentraler Ansprechpartner wahrt der Compliance-Beauftragte die Vertraulichkeit.
Berichtsverfahren, Stellung und Aufgaben
Allen Hinweisgebern wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert.
Der Compliance-Beauftragte leitet die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig und aussagekräftig.
Weitere Maßnahmen legt die Geschäftsleitung oder die zuständige Stelle fest.
Untersuchung
Alle Berichte werden gründlich und vertraulich untersucht. Die Identität des Whistleblowers wird geschützt.
Kommunikation und Schulung
Dieser Kodex und das dazugehörige Verfahren werden allen Mitarbeitern mitgeteilt und es werden regelmäßige Schulungen zur Förderung einer offenen Unternehmenskultur durchgeführt.
Überprüfung und Aktualisierung des Kodex
Dieser Kodex wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Alle Aspekte entsprechen den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Die Verhältnismäßigkeit wird geprüft.
Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt.
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
I. Präambel
Der Verhaltenskodex des BFW Oberhausen ist verbindlich und beinhaltet ein klares Bekenntnis der Geschäftsführung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Er beschreibt die Werte, Grundregeln und Prinzipien, auf deren Basis wir miteinander umgehen und Geschäfte führen. Indem wir für unser Handeln eine ethische und rechtliche Grundlage formulieren, schaffen wir Orientierungspunkte, beugen Konfliktsituationen vor und befördern so das Ansehen des BFW Oberhausen in der Öffentlichkeit. Die Regeln gelten für die Geschäftsführung und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Verhalten sollte immer wieder kritisch hinterfragt und Handeln auf den Verhaltenskodex ausgerichtet werden.
Er beschreibt damit die für uns verbindlichen Wertvorstellungen:
- Wir halten uns jederzeit und überall an geltende Gesetze, ethische Grundwerte, respektieren die Menschenrechtskonventionen und handeln nachhaltig.
- Der Verhaltenskodex hilft uns bei der Umsetzung dieser Regeln, indem er mögliche Risiko- und Konfliktbereiche aufzeigt und Verhaltensleitlinien vorgibt - um Compliance und Integrität zu leben. Compliance bedeutet für uns Regeltreue und Regelkonformität, Integrität die Übereinstimmung von Idealen und Werten mit dem eigenen Reden und Handeln.
- Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln stets im Interesse des BFW Oberhausen und tragen persönlich Verantwortung dafür, dass ihr Handeln mit dem Verhaltenskodex und mit den geltenden Gesetzen in Einklang steht.
- Geschäftsführung und Führungskräfte haben im Rahmen ihrer jeweiligen Personal- und Führungsverantwortung eine besondere Vorbildfunktion. Von ihnen erwarten wir ein hohes Maß an ethischer und sozialer Kompetenz. Sie schaffen ein Arbeitsumfeld, die das Verständnis, die Umsetzung und Einhaltung des Verhaltenskodex unterstützt.
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich über die, für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich geltenden Richtlinien, Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen informieren und diese beachten. Für die Geschäfts- und Fachbereiche bestehen im BFW Oberhausen Richtlinien, Prozesse, Arbeitsanweisungen, Merkblätter, Schulungen, etc., die die Regeln präzisieren. In Zweifelsfällen ist Rat bei der verantwortlichen Stelle einzuholen.
- Das Ansehen des BFW Oberhausen wird wesentlich durch das Auftreten und die Handlungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt, unabhängig von der jeweiligen Position im BFW Oberhausen. Auch falsches Verhalten eines Einzelnen kann dem BFW Oberhausen erheblichen Schaden zufügen; persönliche Integrität und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein helfen uns zu entscheiden, welches Verhalten in welcher Situation angemessen ist.
Wir sollten uns immer fragen:
- Ist mein Verhalten legal und steht es im Einklang mit dem Gesetz?
- Entspricht mein Verhalten dem Leitbild des BFW Oberhausen und meinen eigenen ethischen Werten und Einstellungen?
Dieser Verhaltenskodex wird durch interne Dokumente, Verfahrensanweisungen und arbeitsvertragliche Vereinbarungen ergänzt.
II. Prinzipien
1. Integrität und Verantwortung
Das BFW Oberhausen hält sich an alle geltenden gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Regeln, Gesetze, Normen und Bestimmungen.
1.1 Achtung und Schutz der Menschenrechte
Das BFW Oberhausen bekennt sich zu der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und setzt sich für deren Einhaltung ein.
Wir schützen und achten der Rechte von Minderheiten.
Wir dulden weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit und beachten die Vorschriften.
1.2 Vielfältigkeit, Chancengleichheit, Respekt und Höflichkeit
Jegliche Form von Diskriminierung, z.B. aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Nationalität, gesellschaftlichem Hintergrund, Behinderung, sexueller Orientierung, Weltanschauung oder anderen persönlichen Merkmalen lehnen wir ab.
Wir respektieren die Würde, die Privatsphäre sowie die persönlichen Rechte aller Menschen und gehen vertrauensvoll, respektvoll und offen miteinander um.
Wir erwarten untereinander eine unvoreingenommene Haltung und Förderung dieser Diversität. Dies stellt eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Produktivität und Selbstwirksamkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.
Wir unterstützen und motivieren; fördern Entwicklung, Talente und Kompetenzen nach besten Kräften und auf allen Ebenen.
Wir akzeptieren keine diskriminierenden Belästigungen, Drohungen oder Einschüchterungen und fördern eine Kultur der Chancengleichheit.
Genauso sind grundlegende Regeln des gegenseitigen Respekts, Wertschätzung und der Höflichkeit unerlässlich und selbstverständlich vorzuleben.
1.3 Vereinigungsfreiheit
Wir respektieren das Recht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen auf demokratischer Basis zu bilden und ihnen beizutreten.
Die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen ist ein maßgebliches Element unserer Unternehmensphilosophie.
2. Qualität und Sicherheit
Wir beachten konsequent alle jeweils anwendbaren sicherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben und erwarten dies gleichermaßen von unseren Geschäftspartnern.
Hohe Kunden- und Qualitätsorientierung sind Grundlagen unseres Handelns.
Wir entwickeln zukunftsorientierte und innovative Maßnahmen nach dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft und bilden uns stetig weiter, um den hohen Anforderungen an eine moderne Ausbildung gerecht zu werden.
Unser zertifiziertes Qualitätsmanagement entspricht den internationalen Anforderungen.
3. Integrität und Compliance
Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit sind grundlegende Voraussetzungen für geschäftliche Entscheidungen.
Unsere geschäftlichen Entscheidungen müssen mit unseren Werten und Idealen und geltendem Recht übereinstimmen.
Compliance und Integrität sind somit unmittelbar miteinander verbunden. Es sind die entscheidenden Faktoren für den Erfolg und das Ansehen des BFW Oberhausen.
3.1 Fairer Wettbewerb
Das BFW Oberhausen steht für fairen, verantwortungsvollen und freien Wettbewerb.
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesetzen und stehen zu unseren vertraglichen Verpflichtungen. Wir treffen keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit unseren Geschäftspartnern; dies fordern wir gleichermaßen von unseren Geschäftspartnern. Auf Veranstaltungen, wie z.B. Verbandstreffen, Messen oder Fachtagungen, auf welchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFW Oberhausen Mitbewerber treffen, begrenzen wir die Kommunikation auf neutrale und wettbewerbsrechtlich, unverfängliche Gesprächsthemen. Wir achten darauf, keine Angaben zu machen oder entgegenzunehmen, die Rückschlüsse auf das momentane oder zukünftige Marktverhalten des BFW Oberhausen zulassen.
3.2 Geldwäscheprävention
Das BFW Oberhausen hält sich an alle nationalen und internationalen Gesetze und Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus und sonstigen Verbrechen.
Geschäftsbeziehungen unterhalten wir ausschließlich mit Geschäftspartnern, von deren Integrität und Rechtschaffenheit wir überzeugt sind.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen weder selbständig noch in Zusammenarbeit mit Dritten Handlungen vor, die anwendbare Gesetze gegen Geldwäsche verletzen könnten.
Ein- und ausgehender Zahlungsverkehr unterliegt primär der Überwachung über die Banken.
3.3 Geschäftsinformationen
Wir pflegen eine offene und wahrheitsgemäße Berichterstattung und Kommunikation gegenüber Geschäftspartnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Öffentlichkeit und staatlichen Institutionen oder Behörden.
Es ist uns wichtig, dass sowohl interne als auch externe Berichte, Aufzeichnungen oder andere Unterlagen unseres Unternehmens mit den geltenden gesetzlichen Regeln und Standards übereinstimmen, dass sie vollständig, richtig, zeit- und anforderungsgerecht erfolgen.
4. Integrität in Geschäftsbeziehungen
Kooperationsbereitschaft, Ehrlichkeit und Transparenz sind elementare Voraussetzungen für Glaubwürdigkeit und Vertrauen in Geschäftsbeziehungen sowie für einen fairen Wettbewerb.
Wir sind bestrebt, mit allen Geschäftspartnern, Institutionen, Regierungs- und sonstigen Behörden, ein von diesen Werten geprägtes, korrektes Verhältnis zu pflegen.
Wir lassen das Entstehen persönlicher Abhängigkeiten oder Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern nicht zu.
4.1 Loyalität und Interessenkonflikte
Im BFW Oberhausen werden Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und im besten Interesse des Unternehmens getroffen.
Wir lassen uns nicht von persönlichen Interessen oder Beziehungen beeinflussen und setzen dies auch bei unseren Geschäftspartnern voraus.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen ihre berufliche Stellung gegenüber Lieferanten, Dienstleistern oder deren Beschäftigten weder zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter einsetzen noch persönliche Vorteile fordern oder annehmen.
4.2 Bekämpfung von Korruption
Das BFW Oberhausen toleriert keine Korruption, Bestechung oder Erpressung.
Daher dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern oder an Geschäftsvorgängen beteiligte Dritte niemals materielle oder immaterielle Vorteile gefordert, versprochen oder angenommen werden, durch die der Eindruck einer Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen entstehen kann.
Gleichermaßen dürfen Geschäftspartnern, Amtsträgern oder an Geschäftsvorgängen beteiligten Dritten niemals persönliche Vorteile in der Absicht versprochen, angeboten oder gewährt werden, einen Auftrag zu erhalten, ein Geschäft zusichern oder dem BFW Oberhausen einen anderen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen.
Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.
4.3 Geschenke, Einladungen, Spenden
Wir lassen uns nicht durch unsere Geschäftspartner, insbesondere Lieferanten und Dienstleister, beeinflussen. Aus diesem Grund ist die Annahme von Geschenken von unseren Geschäftspartnern grundsätzlich untersagt.
Der Umgang mit der Annahme von Geschenken oder Vergünstigungen ist in der Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption (Compliance-Kompass) beschrieben.
Einladungen nehmen wir nur an, wenn Anlass und Umfang angemessen sind.
Kann ein Geschenk oder eine Einladung aus Gründen der Höflichkeit nicht zurückgewiesen werden, ist das weitere Vorgehen mit der Vorgesetzen oder dem Vorgesetzten und dem Compliance-Beauftragten abzustimmen.
Angemessene Einladungen oder Geschenke an unsere Geschäftspartner erfolgen in Absprache mit der Vorgesetzen oder dem Vorgesetzten.
Wir vergeben Spenden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Ihre Vergabe wird transparent dokumentiert. Spenden an politische Parteien und religiöse Gemeinschaften sind grundsätzlich unzulässig.
4.4 Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten
Das BFW Oberhausen setzt Berater oder Vermittler nur in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen ein. Wir achten darauf, dass nur tatsächlich erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen vergütet werden und die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht.
5. Unternehmensvermögen
Unser Unternehmensvermögen und Eigentum sichern die wirtschaftliche Basis und den Erfolg unserer Geschäftstätigkeit.
Zu unserem materiellen Vermögen gehören z.B. Gebäude, Maschinen, Rohstoffe, Lagerbestände, Produkte, Lehrmittel und sind für unser tägliches Geschäft unverzichtbar.
Geistiges Eigentum, wie z.B. Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen und Know-how wie z. B. Schulungen, Moodle-Kurse, Präsentationen und Unterrichtsmitschnitte, zählen zum immateriellen Unternehmensvermögen und sichert unsere Zukunftsfähigkeit.
5.1 Schutz des Unternehmensvermögens
Wir gehen mit den Ressourcen und dem Vermögen des BFW Oberhausen sachgemäß, schonend und recht- und verhältnismäßig um. Wir schützen es vor Missbrauch, Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Diebstahl.
5.2 Schutz von geistigem Eigentum und Innovation
Unser geistiges Eigentum, unsere Ideen, Innovationen und unser Know-how, ist ausgesprochen wertvoll und sichert unseren zukünftigen Erfolg.
Grundsätzlich geben wir vertrauliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Know-how des BFW Oberhausen oder von unseren Geschäftspartnern nicht an Dritte weiter, bzw. nur in dem Umfang, in dem dies ausdrücklich vereinbart und zugelassen ist. Wir verwenden diese Informationen ausschließlich für betriebliche Zwecke und ergreifen angemessene Maßnahmen zu deren Schutz.
Vertrauliche Informationen sind z.B. technische Daten über Maßnahmen oder Prozesse, Marketingstrategien, Kundendaten, nichtöffentliche Finanz- oder Transaktionsinformationen sowie sämtliche personenbezogenen Daten.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
5.3 Datenschutz und Informationssicherheit
Der Schutz von persönlichen und personenbezogenen Daten, insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, hat für das BFW Oberhausen einen hohen Stellenwert.
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur dann, wenn dies erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, bzw. die Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
Wir ergreifen entsprechende Maßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen.
Grundlage für den Datenschutz ist die Gewährleistung von Informationssicherheit. Das heißt, Maßnahmen umzusetzen, die dazu dienen Information aller Art vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch, Verlust oder Veränderung zu schützen, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz dient der Effizienzsteigerung, Verbesserung von Prozessen und der Förderung innovativer Lösungsansätze. Jegliche Anwendung von KI muss den ethischen Grundsätzen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Bei der Verwendung von KI sind sämtliche Datenschutzbestimmungen zu beachten.
Es dürfen nur die für die KI-Anwendung notwendigen Daten erfasst und verarbeitet werden.
Sensible persönliche Informationen sind besonders zu schützen, und der Zugang dazu ist streng zu kontrollieren.
Betroffene müssen über die Anwendung von KI informiert werden und das Recht auf eine verständliche Erklärung von Entscheidungen haben.
Ethik und Verantwortlichkeit:
a. Entwickler und Anwender von KI-Systemen sind für die ethischen Konsequenzen ihrer Entscheidungen verantwortlich.
b. Diskriminierung und unfaire Benachteiligung durch KI sind zu vermeiden.
Kontrollmechanismen:
a. Es sind Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Evaluation der KI-Anwendungen einzurichten.
b. Notfallpläne für den Fall unerwarteter oder unerwünschter KI-Verhaltensweisen sind zu erstellen.
Schulung und Bewusstsein:
a. Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, sind entsprechend zu schulen, um die korrekte Anwendung sicherzustellen.
b. Ein Bewusstsein für die potenziellen Auswirkungen von KI auf die Gesellschaft ist zu fördern.
Rechtliche Compliance:
a. Die Verwendung von KI muss den geltenden nationalen und internationalen Gesetzen entsprechen.
b. Bei Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen ist rechtlicher Rat einzuholen.
6. Berichterstattung und Steuern
Wir pflegen eine transparente und ehrliche Kommunikation mit unserem Vorstand, unseren Geschäftspartnern und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Übereinstimmung mit allen diesbezüglich anzuwendenden Gesetzen, Vorschriften und Regeln.
6.1 Dokumentation, Buchführung und finanzielle Integrität
Finanzielle Integrität basiert auf einer ordnungsgemäßen und wahrheitsgetreuen Buchführung, auf einer internen Dokumentation und einer transparenten Rechnungslegung.
Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sowie unseren internen Standards und Verfahren verarbeitet, gespeichert und aufbewahrt.
Wir legen Wert darauf, dass unsere Aufzeichnungen immer vollständig, korrekt und lesbar sind.
6.2 Steuern
Das BFW Oberhausen hält sich an die jeweils geltenden Steuergesetze. Wir zahlen unsere rechtmäßig erhobenen Steuern korrekt, termingerecht und in voller Höhe.
6.3 Exportkontrolle
Die BFW Oberhausen hält sich an alle geltenden internationalen und nationalen Abkommen und Gesetze zur Kontrolle des internationalen Handels und Finanzgeschäfte, wie auch an die Gesetze über Ein- und Ausfuhrkontrollen.
Unsere Mitarbeiter im Auslandsgeschäft müssen die hierfür relevanten Gesetze, Regelungen und Verfahren kennen, verstehen und konsequent befolgen. Zuwiderhandlungen können nachhaltig geschäftsschädigende Konsequenzen für das BFW Oberhausen nach sich ziehen.
Wir achten auf die strenge Einhaltung aller verpflichtenden Sanktionen und Embargos.
7. Klima-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Energieeffizienz und Klimaschutz haben für das BFW Oberhausen eine übergeordnete Bedeutung.
Wir achten sowohl bei der Entwicklung und Planung neuer Maßnahmen als auch bei unseren Prozessabläufen streng darauf, alle potenziellen Auswirkungen auf Umwelt und Klima so gering wie möglich zu halten.
7.1 Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Das BFW Oberhausen hält sich an alle anzuwendenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und die international anerkannten Umwelt- und Arbeitssicherheits-standards.
Unsere Geschäftspartner fordern wir auf, einen ökologischen Mindeststandard zu erfüllen und ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
7.2 Energie- und Ressourcenmanagement
Wir gehen sparsam mit sämtlichen Ressourcen um und achten darauf, unseren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz konsequent auszubauen. Wir minimieren Umweltbelastungen und bemühen uns um die konsequente Reduktion unseres Energieverbrauchs. Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Maßnahmen zur Abfallreduzierung sind Bestandteil unseres täglichen Tuns.
7.3 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wir wollen ein jederzeit sicheres und gesundheitsschonendes Arbeitsumfeld bieten; Sicherheitsrisiken werden systematisch beseitigt.
Wir beachten die Gesetze, Vorschriften, Empfehlungen und Verordnungen zur Regelung der Arbeitszeit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bieten faire Löhne und Sozialleistungen. Auch Auftragnehmer, Lieferanten und Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, die Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten.
Jeder ist aufgefordert mögliche Unfallrisiken zu identifizieren und sie zu beseitigen oder sie den jeweils Vorgesetzten oder dem Beauftragten für Arbeitssicherheit zu melden. Hierbei kommt der Geschäftsführung und den Führungskräften eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion zu.
Die Arbeitstätigkeit unter Einfluss von bewusstseinseinschränkenden Arzneimitteln, Alkohol, Drogen oder anderen bewusstseinsbeeinflussenden Substanzen ist im BFW Oberhausen streng untersagt.
8. Soziale Verantwortung
Das BFW Oberhausen bekennt sich zu umweltverträglichen Geschäftspraktiken. Für uns ist das Bewusstsein und Engagement für soziale Verantwortung eine wichtige Voraussetzung für unseren Unternehmenserfolg.
9. Kommunikation
Wir respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung ebenso wie den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre.
Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass sie auch im privaten Bereich als Repräsentanten des BFW Oberhausen wahrgenommen werden. Daher verhalten sie sich grundsätzlich in der Öffentlichkeit, Medien und Social Media so, dass das Ansehen und der Ruf des BFW Oberhausen keinen Schaden nimmt.
Jegliche Form der Unternehmenskommunikation erfolgt grundsätzlich über die zuständige Stelle der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in Abstimmung mit ihr.
III. Geltungsbereich, Umsetzung und Rechtsfolgen
Dieser Kodex gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFW Oberhausen und ist für sie bindend. Geschäfts- und Vertragspartner, Berater und Vertreter sind gleichermaßen angehalten, diese Verhaltensregeln zu beachten.
Verstöße gegen geltende Gesetze, bzw. gegen diesen Verhaltenskodex, sind nicht tolerierbar und werden im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen geahndet.
Unsere Führungskräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Sie geben Beispiel durch ihr eigenes Verhalten. Sie sind erste Ansprechpersonen bei Fragen zum Verständnis der Regelungen und sorgen dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen und verstehen.
Bei Fragen oder Zweifeln zu angemessenem ethischem Verhalten oder hinsichtlich der Einhaltung von Regeln und Verhaltensgrundsätzen fordern wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich auf, sich Rat zu holen.
IV. Ansprechpersonen und Meldestellen
Der Verhaltenskodex beschreibt die wichtigsten Elemente Compliance-relevanter Geschäftsaktivitäten und Verhaltensweisen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Verhalten oder eine Vorgehensweise mit den Regeln unseres Verhaltenskodex übereinstimmt, können die in der Präambel formulierten Fragen helfen.
Wenn Sie Bedenken oder Fragen haben:
- Sprechen Sie mit Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Stelle.
- Ist hier eine Klärung nicht möglich oder bleiben weiterhin Bedenken, steht der Compliance-Beauftragte zur Verfügung.
- Die jeweiligen Vorgesetzten, Geschäftsführer und zuständigen Stellen können jederzeit direkt angesprochen werden, auf Wunsch auch vertraulich und anonym.
Zur Einhaltung dieser Standards verlassen wir uns darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Partnerinnen und Partner uns darauf hinweisen, wenn sie Bedenken haben, ob eine Handlung oder ein Verhalten den Vorgaben zu Integrität und Compliance entspricht.
Wenn Ihnen Compliance-Verstöße bekannt werden, sind Sie verpflichtet, die nachfolgenden Stellen unverzüglich zu informieren.
Hinweis:
Vorsätzlich unrichtige Meldungen und falsche Anschuldigungen werden disziplinarisch geahndet!
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Hinweisgeberschutzgesetz und heben hervor, dass im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung die hinweisgebende Person zur Erstattung des dadurch eingetretenen Schadens verpflichtet ist.
Ihr Ansprechpartner
Christian Seufert