Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) + Arbeitspädagog:in
Tätigkeiten & Einsatzorte
Tätigkeitsschwerpunkte
Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung und Arbeitspädagog:innen begleiten Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder psychischer Behinderung, die eine spezifische Hilfe am Arbeitsplatz benötigen. Sie leiten eigenverantwortlich Gruppen von Menschen mit Behinderung und begleiten sie bei der (Wieder-)eingliederung ins Arbeitsleben.
Einsatzmöglichkeiten
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sowie alternative Leistungsanbieter, Einrichtungen für tagesstrukturierende Maßnahmen, Suchtkrankenhilfe und anderen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung.
Ausbildungsinhalte
Die Prüfungsverordnung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beschreibt relevante Handlungsbereiche, die Sie in unseren Inhalten wiederfinden:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Diese Handlungsbereiche beinhalten theoretische Grundlagen zu Themen wie:
- Pädagogik, Diagnostik, sozialkommunikative Kompetenz
- Interventions- und Behandlungsmöglichkeiten
- Themen aus Psychologie, Medizin und Soziologie
- Methodenlehre/Lernen am Arbeitsplatz und Förderung
- Therapiekonzepte/ Arbeitsförderung
- Recht: Teilhabe, BTHG, Inklusion
Aufnahmevoraussetzung
Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
- einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
- einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
- ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
vorweisen kann.
Weitere Voraussetzungen
- Erweitertes, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- Kommunikative Fähigkeiten
- Freude am Umgang mit Menschen
- Mindestalter: 23 Jahre
- Verantwortungsbewusstsein
- Hohe Belastbarkeit und psychische Stabilität
- Überwiegendes Gehen und Stehen während der Arbeit
Zusatzqualifikationen
- Übungsleiterschein
- Erste-Hilfe-Kurs
- Deeskalation
- Vorrichtungs-/Hilfsmittelbau
Beratung & Kontakt
Unsere Ausbilder:innen bringen ihren gesamten Erfahrungsschatz in Ihre Umschulung ein und stehen Ihnen für Fragen zum Unterricht und zur Praktikumssuche gern zur Verfügung.
Unsere begleitenden Dienste mit dem Reha- und Integrationsmanagement sowie dem medizinischen und psychologischen Dienst stehen Ihnen für Fragen zum Thema Gesundheit und Rehabilitation zur Verfügung.
Wenn Sie im Vorfeld Fragen zu den Ausbildungsinhalten, dem Ablauf oder den Anmeldefristen haben, stehen Ihnen unsere Experten zur Seite.
Ihr Ansprechpartner
Holger Krins