Zum Hauptinhalt springen

zurück zur Übersicht

Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) - berufsbegleitend -

(berufsbegleitend)

Zielgruppe

Sie sind hauptamtliche Mitarbeitende in Werkstätten für Menschen mit geistiger und/oder psychischer Behinderung oder bei alternativen Leistungsanbietern? Dann werden Sie bei uns im BFW, in einem berufsbegleitenden Bildungsgang zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung fortgebildet.


Die berufsbegleitende Fortbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 24 Monaten mit 800 Unterrichtseinheiten, die in Präsenz im BFW, in der Praxis und im E-Learning erteilt werden. Der Unterricht fi ndet einmal wöchentlich von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Darüber hinaus werden zwei mehrtägige Präsenzblöcke (Einführungswoche und Prüfungswoche) angeboten. Außerdem gibt es vier Praxisaufgaben in Kleingruppen zu erfüllen.

Inhalte

Die Prüfungsverordnung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beschreibt relevante Handlungsbereiche, die Sie in unseren Inhalten wiederfinden:

  • Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
  • Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
  • Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
  • Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten

Diese Handlungsbereiche beinhalten theoretische Grundlagen zu Themen wie:

  • Pädagogik, Diagnostik, Sozialkommunikative Kompetenz
  • Themen aus Psychologie, Medizin und Soziologie
  • Methodenlehre/Lernen am Arbeitsplatz und Förderung
  • Recht: Teilhabe, BTHG, Inklusion

Aufnahmevoraussetzung

Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung:


Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,

2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen
und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,

3. ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder

4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis vorweisen kann.
 

(1) Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den (...) Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
(2) (Zur Prüfung ist) (...) auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Abschluss

Die Fortbildung schließt mit der Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ab. Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland als zuständige Stelle abgelegt. Sie besteht aus einer schriftlichen Aufsichtsarbeit und einer Projektarbeit
bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch. Mit dem bestandenen Abschluss erhalten Sie die Ausbildereignung.

Kosten

Die Lehrgangskosten betragen 5.950,00 € (ggfs. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Die Gebühren der Abschlussprüfung sind nicht enthalten.

Anmeldung

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen als PDF via E-Mail ein:
gfab-berufsbegleitendbfw-oberhausen.de

 

  • Lebenslauf
  • Nachweise über Berufsausbildung und anschließende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • Nachweis über Dauerbeschäftigung in Aufgabenbereichen, die wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
  • Bestätigung zur Übernahme der Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Anmeldeformular


Die Anmeldeunterlagen als pdf-Datei zum Download finden Sie hier:

Download Anmeldeunterlagen


Bei Fragen zur Fortbildung und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:

Holger Krins (Bereichsleitung) Tel.: 0208 8588 316

Karen Preller (Ausbilderin) Tel.: 0208 8588 529

Farina Werft (Ausbilderin) Tel.: 0208 8588 519

Ihr Ansprechpartner

Holger Krins

Weiterführende Informationen zur Umschulung beim BFW Oberhausen

  • Infotage 2024

    An unseren Infotagen beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die berufliche Umschulung und bieten Ihnen die Möglichkeit, das BFW Oberhausen näher kennenzulernen.

  • Warum berufliche Reha im BFW Oberhausen?

    Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihre Umschulung, Wohnoptionen und zusätzliche Fördermöglichkeiten.